Besucherfeedback vom Gemeindefest Politik, Analyse & nächste Schritte
Am 20. September 2025 sammelte die BFB wertvolle Anregungen der Besucher am Gemeindefest der Politik. Die daraus entstandene Analyse bildet die Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen wir Impulse aus der Praxis gezielt in unsere zukünftige Arbeit einfließen lassen.
Bürgersprechstunden
Neben den Informationen rund um das Gemeindefest bieten wir regelmäßig offene Bürgersprechstunden an. Diese stehen nicht nur im Zusammenhang mit dem Gemeindefest, sondern ausdrücklich für alle Themen, die die Bürgerinnen und Bürger mit uns besprechen möchten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – kommen Sie einfach vorbei!
- Mittwoch, 25.03.2026 | 17:00 bis 20:00 Uhr
Offene Bürgersprechstunde der BFB im Fraktionsbüro - Dienstag, 14.04.2026 | 17:00 bis 20:00 Uhr
Offene Bürgersprechstunde der BFB im Fraktionsbüro - Montag, 04.05.2026 | 17:00 bis 20:00 Uhr
Offene Bürgersprechstunde der BFB im Fraktionsbüro - Freitag, 12.06.2026 | 17:00 bis 20:00 Uhr
Offene Bürgersprechstunde der BFB im Fraktionsbüro - Donnerstag, 25.06.2026 | 17:00 bis 20:00 Uhr
Offene Bürgersprechstunde der BFB im Fraktionsbüro
Sie erreichen unser Fraktionsbüro über den Nebeneingang des Rathauses.
Dieser ist zwischen 17:00 und 20:00 Uhr geöffnet.
Das Fraktionsbüro befindet sich im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.29.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für individuelle Gesprächstermine zur Verfügung.
Wenn Sie einen persönlichen Termin außerhalb der genannten Bürgersprechstunden wünschen, können Sie diesen jederzeit über unsere Kontaktseite anfragen.
Fußgänger und Radfahrer
Ihre Anregungen
Antwort der BFB
- Unseren Beobachtungen nach ist die Querungszeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage ausreichend lange. In Einzelfällen mag das bei mobilitätseingeschränkten Personen knapp und teilweise auch nicht ganz ausreichend sein. Für diese Fälle haben wir eine Mittelinsel auf der dann gewartet werden kann und in der Regel nimmt der KFZ-Verkehr auch Rücksicht auf noch auf der Straße befindliche Personen. Diese Sichtweise wird auch von unserer Unfallstatistik gedeckt, die kein Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern an dieser Stelle aufweist.
- Die BFB meint: Im grundsätzlichen Widerstreit zwischen möglichst fließenden Verkehr auf unserer Hauptverbindungsstraße in Nord-Süd-Richtung und jeglichem Querverkehr sprechen wir uns für die Beibehaltung der „Grünen Welle“ auf der Hamburger Straße aus.
Antwort der BFB
- Diese Einschätzung teilen wir! Um nicht nur an dieser Stelle, sondern grundsätzlich Abhilfe zu schaffen und den Radverkehr im Ort auf moderne Füße zu stellen, hat die Gemeinde schon im Jahr 2021 ein Radverkehrskonzept beauftragt und auch die meisten dort vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen.
- Konkret auf den Geh- und Radweg zwischen Schulstraße und AKN-Station Ulzburg-Süd beziehen sich zwei Maßnahmen:
- Die Maßnahme RS-c
- Hierzu hat der Planungsausschuss der Gemeinde unter Einbeziehung des Fahrradforums am 13.6.2025 mit Zustimmung der BFB beschlossen: Radschnellweg wird nicht umgesetzt; neu als innerörtliche Maßnahme mit Realisierung bis 2027
- Die Maßnahme RS-d, die sich in direktem Zusammenhang mit vorstehender Ma0nahme versteht:
- Die technisch leicht angepasste Umsetzung dieser Maßnahme wurde von dem Planungsausschuss mit Zustimmung der BFB im Jahr 2025 beschlossen und befindet sich bereits in Umsetzung mit dem Ziel, die Maßnahme 2026 fertigzustellen.
Antwort der BFB
- Am 5. Februar 2026 fand auf Einladung unserer Bürgermeisterin unter Beteiligung des Sportvereins Henstedt-Ulzburg, den Initiatoren der Bike-Park-Initiative, einem Vertreter der Politik und weiteren leitenden Mitarbeitern unserer Verwaltung ein „Runder Tisch“ statt, der folgende Ergebnisse hervorgebracht hat:
- Die Bike-Initiative ist jetzt einverstanden, den Bike-Park kleiner als ursprünglich vorgesehen zu erstellen,
- Als Standort haben sich alle Beteiligten auf die alten SVHU-Tennisplätze im Bürgerpark verständigt. Die Verwaltung prüft nunmehr final, ob der Bike-Park an dem Standort realisiert werden kann.
- Bis zur Sommerpause sollen alle für eine finale Entscheidung notwendigen Arbeiten abgeschlossen sein, so dass dann anschließend durch die Fachausschüsse der Gemeinde final entschieden wird, ob das Projekt realisiert werden kann oder leider beerdigt werden muss.
- Die BFB meint: Idee gut, Standort gut – fügt sich in das noch in Umsetzung befindliche Projekt „Freizeitgelände Beckersberg“ sehr gut ein, wenn nun noch die technische Machbarkeit gegeben ist und die Kosten in überschaubaren Rahmen bleichen – machen!
Antwort der BFB
- Diese Einschätzung teilen wir! Um nicht nur an dieser Stelle, sondern grundsätzlich Abhilfe zu schaffen und den Radverkehr im Ort auf moderne Füße zu stellen, hat die Gemeinde schon im Jahr 2021 ein Radverkehrskonzept beauftragt.
- Im Jahr 2025 hat der Planungsausschuss der Gemeinde unter Einbeziehung des Fahrradforums einen „Gesamtfahrplan“ für die Umsetzung der meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen. Insgesamt läuft der Projektplan bis zum Jahr 2030. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen der Gemeinde nicht ausreichen, alle Maßnahmen zeitnah und uneingeschränkt auszuführen.
- Das Gesamtkonzept können Sie unter Radverkehrskonzept GGR nachlesen.
Antwort der BFB
- Diese Aussage stimmt leider an sehr vielen Stellen unseres Ortes. Grund hierfür ist der Umstand, dass wir in den letzten Jahrzehnten des vergangenen Jahrhunderts eine stürmische Ortsentwicklung gehabt haben und die Infrastruktur dieser nicht immer gerecht wurde.
- Schon seit längerem versuchen wir diesen Umstand dadurch zu mildern, dass wir im Rahmen der Bauleitplanung öffentliche Verkehrsflächen auch auf privaten Grund und Boden ausweisen, um diesen dann idealer Weise auf dem Wege des Vorkaufsrechtes zu erwerben und die Geh- und Radwege dann zu verbreitern.
- Die BFB meint: Zwischenzeitlich ist erkennbar, dass diese Maßnahmen auch Wirkung zeigen.
- So konnten wir beispielsweise Grunderwerb von dem ehemaligen Bade-Gelände tätigen und dort wird im Zuge der aktuell begonnenen Wohnungsbaumaßnahmen der Geh- und Radweg auch verbreitert werden.
- Auch vor dem Beckmann-Gebäude wurde durch Ausweisung öffentlicher Verkehrsfläche der Geh- und Radweg verbreitert. Leider kam es hierbei zu erheblichen Planungs- und Ausführungsfehlern.
- Wir haben im Bereich der Ortsdurchfahrt Henstedt auf der Kisdorfer Straße weitere öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt, die sich im Zuge der Veränderung von Henstedt sicherlich positiv auswirken werden.
- Aktuell lösen wir gerade den Engpass an der Ecke Neuer Weg/Kisdorfer Straße beim ehemaligen Hotel Scheelke. Dort wird im Zuge der Neubebauung der viel zu schmale Geh- und Radweg auf eine heute notwenige Breite gebracht.
- An der Maurepasstraße haben wir durch Ausübung des Vorkaufsrechtes diverse Flächen zur Verbreiterung des nördlichen Teiles des Geh- und Radweges schon erworben. Die BFB wird beantragen, die Verbreiterung an dem möglichen Stellen nunmehr für 2027 in Angriff zu nehmen.
- Die BFB meint: Zwischenzeitlich ist erkennbar, dass diese Maßnahmen auch Wirkung zeigen.
- Das Fazit der BFB: Diese ohne jeden Zweifel vorhandene Misere wird uns noch Jahrzehnte beschäftigen. Wir sehen das Mittel des Vorkaufrechtes beim Handel von Grundstücken als das Mittel der Wahl an. Enteignungen lehnen wir im Regelfall ab
Antwort der BFB
- Diese subjektive Aussage meint unserer Meinung nach eher: Radfahrer fahren auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg zu schnell. Diese Aussage teilen wir. Durch das unterschiedliche Tempo von Fußgängern und Radfahrern drängt sich dieser Eindruck geradezu auf.
- Um auch diese subjektive Wahrnehmung abzumildern, hat im 2025 der Planungsausschuss der Gemeinde unter Einbeziehung des Fahrradforums einen „Gesamtfahrplan“ für die Umsetzung der meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen. Insgesamt läuft der Projektplan bis zum Jahr 2030. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen der Gemeinde nicht ausreichen, alle Maßnahmen zeitnah und uneingeschränkt auszuführen.
- In den meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen wird zur Abstellung des Umstandes die Trennung zwischen Rad- und Fußgängerverkehr vorgeschlagen. Diesem Vorschlag schließt sich die BFB vollumfänglich an.
- Das Gesamtkonzept können Sie unter Radverkehrskonzept GGR nachlesen.
- Die BFB meint: Überall dort, wo wir mittelfristig den Geh- und Radverkehr nicht entzerren können, appellieren wir an die Rücksichtnahme aller Teilnehmer am öffentlichen Verkehrsgeschehen.
Antwort der BFB
- Grundsätzlich korrespondiert diese Aussage mit der Maßnahme W2 des obig erwähnten Radverkehrskonzeptes aus 2021
- Die BFB meint: So recht glauben wir nicht daran, dass unsere Bevölkerung zur richtigen Befahrung unseres Hauptradroutennetz wirklich weitere Schilder benötigt. Dort, wo sich bei kritischer Betrachtung Schilder als notwendig erweisen, wollen wir diese installieren, grundsätzlich wollen wir den Schilderwald eher abbauen als weiter aufbauen
Antwort der BFB
- Zum Licht: Mit Wirkung zum 1.1.2026 hat die Gemeinde die Straßenbeleuchtung, die sich auch auf die Beleuchtung von ggf. abseitigen Radwegen bezieht, wieder in eigene Hände genommen.
- Im Zuge der Neuausrichtung wird zunächst die bestehende Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgerüstet. In diesem Zuge wird auch geprüft, ob die Beleuchtung im Gemeindegebiet ausreichend ist.
- Auf die Erstellung eines Lichtkonzeptes wurde im Umweltausschuss mehrheitlich – auch mit Zustimmung der BFB – verzichtet. Wir glauben, dass die Prüfung im Rahmen der technischen Umrüstung ausreicht, Schwachpunkte zu entdecken. Wir werden uns dann dafür einsetzen, dass diese umgehend abgestellt werden
- Die BFB bittet: Wer von Ihnen Schwachpunkte bei der Straßenbeleuchtung entdeckt, möge uns diese bitte mit genauer Nennung der Location aufgeben.
- Wir vergessen auch nicht, dass insbesondere bei Strecken abseits von Straßen – beispielsweise durch Naturschutzgebiete oder Biotope – eine helle Beleuchtung im Hinblick auf die Tierwelt auch kontraproduktiv wirken kann.
Antwort der BFB
- Unserer Auffassung nach haben wir an den meisten Geh- und Radwegen ausreichend Sitzgelegenheiten.
- Die BFB meint: Die abmontieren Sitzbänke am Korl-Barmstedt-Weg sind spätestens im Frühjahr wieder zu montieren. Wir werden diesbezüglich tätig werden.
- Die BFB bittet: Nennung von Standorten, an denen Sitzgelegenheiten fehlen.
Antwort der BFB
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass eine Fahrrad-Servicestation analog derer in Meeschensee und Ulzburg-Süd im Zuge der jetzt stattfindenden Umbauarbeiten auch am Bahnhof Ulzburg installiert wird.
ÖPNV
Ihre Anregungen
Antwort der BFB
- Wir verstehen diesen Hinweis so, dass damit die Pünktlichkeit der Verbindung gemeint ist. Es muss zwischen dem Bus- und Bahnverkehr unterschieden werden.
- Zum Thema Bus: Der Busverkehr wird bei uns in Henstedt-Ulzburg durch den Kreis Segeberg verantwortet. Zur Durchführung unterhält der Kreis gemeinsam mit anderen Kreisen die Servicegesellschaft SVG Südwestholstein. Diese wiederum organisiert den konkreten Busverkehr mit Hilfe der Busunternehmen.
- Zur Verlässlichkeit der Taktung teilt der Kreis Segeberg mit:
- Grundsätzlich fahren die Busse im gesamten Kreisgebiet im Rahmen der verkehrsbedingten Toleranzen pünktlich.
- Die Busunternehmen kämpfen aber wie andere Branchen auch mit Personalproblemen. Aus diesem Grund kann es kurzfristig auch zu Unpünktlichkeiten oder Ausfällen auf einzelnen Buslinien kommen.
- Statistiken über Pünktlichkeit werden im Kreis nicht geführt.
- Die BFB meint:
- Henstedt-Ulzburg ist froh, dass der Kreis Segeberg den busgebundenen ÖPNV kreisweit und somit auch für uns so gut organisiert. Wir als einzelne Kommune könnten das in der Breite und Tiefe niemals leisten.
- So gut wie alle in der Vergangenheit gestarteten individuellen Lösungen, die durch einzelnen Kommunen initiiert und bezahlt wurden, haben sich als nicht tragfähig herausgestellt. Aktuell gibt es nur noch eine einzelne Busverbindung in Norderstedt, die von der Stadt Norderstedt direkt betrieben und bezahlt wird.
- Neben dem allgemeinen Busverkehr organisiert der Kreis auch noch kreisweit den Schülerverkehr.
- Insgesamt beläuft sich der Kostenaufwand für den ÖPNV im Kreis Segeberg auf ca. 30 Millionen Euro im Jahr 2026 und steigt auf 38 Millionen Euro im Jahr 2030 an. Realistisch wird mehr Geld für weitere Verbesserungen nur in sehr beschränkten Umfang zur Verfügung stehen.
- Zum Thema AKN: Für den schienengebundenen ÖPNV ist das Land Schleswig-Holstein verantwortlich. Um die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, hat das Land die Gesellschaft NAH.SH GmbH beauftragt, diese abzuarbeiten. Konkret wird für Henstedt-Ulzburg diese Aufgabe durch die AKN Eisenbahn GmbH erledigt.
- Zur Verlässlichkeit der Taktung teilt die AKN mit (1.HJ2025):
- A1 98,7%
- A2 97,5%
- A3 98,0%
- Die BFB meint:
- Wir unterstützen ausdrücklich die Verlängerung der S21 bis nach Kaltenkirchen und tolerieren auch die privatrechtlichen Einschränkungen, die der Ausbau dieser Strecke mit sich bringt. Hier gilt: Gemeinwohl vor Einzelinteressen.
- Wir begrüßen ausdrücklich die durch das Land finanzierte zusätzliche Haltestelle für unser Gewerbegebiet.
- Wir halten weiterhin an unserem im Wahlprogramm 2018 definierten Zeil fest, die Linie U1 von Norderstedt kommend über unsere Stationen Meeschensee bis nach Ulzburg-Süd zu verlängern.
- Zur Verlässlichkeit der Taktung teilt die AKN mit (1.HJ2025):
- Zur Verlässlichkeit der Taktung teilt der Kreis Segeberg mit:
- Zum Thema Bus: Der Busverkehr wird bei uns in Henstedt-Ulzburg durch den Kreis Segeberg verantwortet. Zur Durchführung unterhält der Kreis gemeinsam mit anderen Kreisen die Servicegesellschaft SVG Südwestholstein. Diese wiederum organisiert den konkreten Busverkehr mit Hilfe der Busunternehmen.
Antwort der BFB
- Linie 196 Richtung Gewerbegebiet
- Henstedt-Ulzburg ab 5:18
- Gewerbegebiet Lise-Meitner-Straße ab 5:24
- Gewerbegebiet Rudolf-Diesel-Straße an 5:31
- Linie 196 Richtung Ulzburg-Mitte
- Gewerbegebiet Rudolf-Diesel-Straße ab 5:32
- Gewerbegebiet Lise-Meitner-Straße ab 5:37
- Henstedt-Ulzburg an 5:44
- Linie 293 Richtung Norderstedt-Mitte
- Gutenbergstraße ab 4:41
- Henstedt-Ulzburg ab 4:49
- Ulzburg-Süd ab 4:55
- Rhen Alsterquelle ab 4:40
- Rhen Wilstedter Straße ab 4:42
- Linie 293 Richtung Kisdorf
- Rhen Wilstedter Straße ab 5:59
- Rhen Alsterquelle ab 6:01
- Ulzburg Süd ab 6:07
- Henstedt-Ulzburg ab 6:38
- Gutenbergstraße ab 6:41
- Linie 296 Richtung Ulzburg (West)
- Henstedt-Kirche ab 5:35
- Henstedt-Ulzburg ab 5:42
- Ulzburg Rostocker Straße an 5:48
- Linie 296 Richtung Kisdorf
- Ulzburg Rostocker Straße ab 5:51
- Henstedt-Ulzburg ab 6:02
- Henstedt-Kirche ab 6:06
- Die BFB meint:
- Unsere Hauptverbindung in Nord-Süd-Richtung, die Linie 293, beginnt ihre Fahrten in Richtung Norderstedt um 4:41; das halten wir für ausreichend.
- Alle anderen Linien in allen Fahrtrichtungen beginnen ihre erste Fahrt erst nach 5:00 Uhr – teilweise weit danach – und sind damit weit außerhalb des Wunschkorridors von 4:00 Uhr.
- Vor dem Hintergrund der Kreisfinanzen sehen wir aktuell wenig Spielraum, dies zu verbessern. Trotzdem will sich die BFB weiter um Verbesserungen bei der ersten Abfahrtzeit bemühen und sieht sich insbesondere durch den gewollten Wandel im Modal-Split hierin bestätigt.
AKN
- A1 Richtung Eidelstedt
- Henstedt-Ulzburg ab 4:21
- Ulzburg Süd ab 4:18
- A1 Richtung Kaltenkirchen
- Ulzburg Süd ab 5:52
- A2 Richtung Norderstedt-Mitte
- Henstedt-Ulzburg ab 4:28
- Ulzburg Süd ab 4:31
- Meeschensee ab 4:34
- A2 Richtung Neumünster
- Meeschensee ab 5:07
- Ulzburg Süd ab 5:11
- Henstedt-Ulzburg ab 5:14
- A3 Richtung Elmshorn
- Ulzburg Süd ab 5:14
- Henstedt-Ulzburg ab 5:17
- A3 Richtung Kaltenkirchen
- Henstedt-Ulzburg 5:57
- Ulzburg Süd 6:01
- Die BFB meint:
- Auf den Linien nach Hamburg-Eidelstedt (A1) und nach Norderstedt (A2) ist die Taktung mit ersten Abfahrtzeiten ab ca. 4:20 sehr gut.
- Die Taktung der Linie A1 wird nach Umstellung auf die S21 sich sicherlich noch weiter verbessern.
- Die Taktung der Linie A2 wollen wir durch die Überführung in eine Verlängerung der U1 langfristig ebenfalls verbessern.
- Die Taktung der Linie A3 mit ersten Abfahrtzeiten ab ca. 5:20 ist aus unserer Sicht noch deutlich zu verbessern. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Land diese Linie ebenfalls aufpeppt.
Antwort der BFB
- Mit Beginn des Winterfahrplanes 2023/2024 wurde durch den Kreis Segeberg eine zusätzliche Buslinie 593 eingerichtet. Diese fährt auf der Strecke Harkshörn > Quickborn-Heide und stellt die lange gewünschte bessere Anbindung an Quickborn dar. Mit dieser Busverbindung werden Umsteigemöglichkeiten von Henstedt-Ulzburg insbesondere an den Stationen Paracelsus-Klinik, Wilstedter Straße und AKN Meeschensee zur Verfügung gestellt. Über Frequenz und Auslastung der Verbindung teilt der Kreis mit:
- Diese Linie ist das Ergebnis langjähriger gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Sie schließt eine ÖPNV-Netzlücke und verbindet erstmals wichtige Wohn- und Gewerbestandorte sowie die Paracelsus-Klinik miteinander und mit der Bahnlinie A2 am Bf. Meeschensee. Die Maßnahme ist auf Basis der bisherige Nachfrageentwicklung als erfolgreich zu bewerten, die in den ersten 1,5 Jahren im Vergleich der Quartale 2/2023 und 2/2024 um 93% auf 588 Personen/Tag stieg, was hochgerechnet auf 2024 eine Jahresnachfrage von rund 150.000 Personen ergibt. Nachfrageschwerpunkte sind die Pascalkehre (Gewerbegebiet Quickborn-Heide), die Bhfe. A Tanneneck und A Meeschensee sowie die Paracelsus-Klinik.
- Die BFB meint:
- Die neue Linie 593 stellt eine sehr gute Verbindung zwischen dem Süden von Henstedt-Ulzburg und Quickborn-Heide dar.
Antwort der BFB
- Die BFB meint:
- Vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Möglichkeiten von Kreis und Kommune ist es nahezu unmöglich, weitere Busverbindungen einzurichten.
- Die Aufgabe der Mobilitätswende für unsere Gesellschaft und auch die Kommune wäre es notwendig, das ÖPNV-Angebot weiter zu erhöhen und dafür Sorge zu tragen, nicht wie aktuell geschehen, das Angebot des schienengebundenen ÖPNV einzuschränken.
- Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass das Busangebot in Henstedt-Ulzburg aktuellen Erfordernissen entspricht. Kurz- und mittelfristiges Verbesserungspotential sehen wir bei der Linie 196, bei der nach Fertigstellung der Verbindung Lise-Meitner-Straße/Rudolf-Diesel-Straße die Linienführung so angepasst wird, dass unser Gewerbegebiet noch schneller und besser versorgt wird.
Antwort der BFB
- Der HVVhop ist ein ergänzendes Angebot unseres ÖPNV, welches zu einem sehr niedrigen Fahrpreis eine individuelle Fahrt zwischen zwei Haltepunkten anbietet. Der Nutzer kann entweder die Abhol- oder Zieladresse frei wählen und an einer vorhandenen Busstation ein- oder aussteigen – oder alles genau umgekehrt.
- Dieses Angebot wurde mit Fahrplanwechsel 2022/2023 begonnen und entwickelt sich wie folgt:
- Die letzte Fahrgastbefragung fand im November/Dezember 2023 statt und brachte folgende Erkenntnisse:
- 94% der Nutzenden wohnen in Henstedt-Ulzburg
- Nutzungshäufigkeit: Ein Drittel der Nutzenden nutz täglich oder fast täglich das Angebot, ein weiteres Drittel fast wöchentlich.
- Nutzungszweck der Fahrten
- PKW-Verfügbarkeit: Zwei Drittel der Nutzer haben Zugriff auf einen PKW. Damit leistet HVVhop einen wichtigen Beitrag zur Änderung des Modal-Split in Henstedt-Ulzburg
- Der Wehrmutstropfen – die Kosten: Henstedt-Ulzburg zahlte im Jahr 2025 570T€, die Kosten werden ab 2026 mit jährlich 3% dynamisiert und verstetigt
- Die BFB meint:
- Es war richtig, dass wir das ursprüngliche Pilotmodell HVVhop mit Wirkung vom 1.1.2025 verstetigt haben.
- Mit dem aktuell verhandelten Ergebnis zur Kostenaufteilung sind wir sehr zufrieden und Danken dem Kreis, ca. 2/3 der Kosten dauerhaft zu übernehmen.
- Für Henstedt-Ulzburg bedeutet das HVVhop-Angebot die Möglichkeit, weiter an der Verbesserung des Modal-Split zu arbeiten. Insbesondere die Auswertung zum Nutzungszweck zeigt, dass das Angebot mit Ausnahme von Einkaufen, sehr gut angenommen wird. Wie nicht anders zu erwarten, werden für Einkaufsfahrten nach wie vor individuelle Verkehrsmittel genutzt.
- Auch im Hinblick auf die demographische Entwicklung – wir alle werden immer länger leben – bietet der HVVhop die Gelegenheit, auch im Alter ohne PKW weiter mobil zu bleiben und am gesellschaftlichen Leiben weiter aktiv teilzunehmen.
Ulzburg-Mitte
Ihre Anregungen
Antwort der BFB
- Damit der 3. Ort nicht stirbt, müssen wir erst einmal einen haben. Und da liegt das Problem. Die Gemeinde hat mit dem zuständigen Vermieter für die notwendigen Flächen mit CCU alle Vereinbarungen geschlossen. Doch leider kommt der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach, so dass in der Folge Ausbau und Betrieb des 3. Ortes im CCU nicht möglich ist.
- Vor diesem Hintergrund plädieren wir dafür, zunächst von den geschlossenen Verträgen zurückzutreten, bis ggf. der jetzige Vertragspartner – oder auch ein anderer – seine zukünftigen Konzeptionen zum CCU aktualisiert hat und wir hoffentlich dann das Projekt 3. Ort realisieren können. Je nach dem, wenn dieser Zeitpunkt gekommen ist, steht das Projekt aber ab sofort unter dem Vorbehalt der finanziellen Machbarkeit. Wir können es uns in der heutigen Zeit leider nicht leisten, die für den 3. Ort notwendigen finanziellen Mittel jedes Jahr erneut vorzuhalten und anderen, gleichfalls wichtigen Projekten, damit zu entziehen
Antwort der BFB
- Die Entstehungsgeschichte des „City-Center-Ulzburg“ CCU war von Anfang an von dem Widerstreit zwischen „Belebung für den Ortskern“ und dem „Schutz unseres Gewerbeparks“ GEPA-Nord geprägt.
- In diesem Widerstreit hat sich die BFB wie folgt positioniert und ist auch heute noch der Auffassung, dass diese Positionen richtig sind:
- Das CCU ist ein ausschließlich privatwirtschaftlich realisiertes Projekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit von den Investoren und Betreibern sicherzustellen ist.
- Ein besonderer Schutz oder eine besondere Förderung im Hinblick auf die Abgrenzung zum GEPA-Nord erfolgt durch die Kommune nicht! Wir wollen keinen Verdrängungswettbewerb zwischen dem CCU und dem GEPA-Nord. Alle im GEPA-Nord befindlichen Unternehmen haben Bestandsschutz.
- Langfristig jedoch wollen wir zentrumsnahe Sortimente gem. den Vorgaben der Landesplanung näher in das Ortszentrum bringen. Aus diesem Grunde läuft aktuell ab dem Jahr 2026 die Überarbeitung des Bebauungsplanes 59 „Gewerbegebiet Ulzburg – Kirchweg/Gutenbergstraße“.
- Die Planung verfolgt das Ziel, die Einzelhandelsentwicklung in Henstedt-Ulzburg langfristig in eine neue Richtung zu lenken. Während das nördliche Gebiet von Fachmärkten geprägt ist, leidet der Ortskern rund um das Rathaus unter hohen Leerständen. Hier soll der Zentren relevante Einzelhandel gebündelt werden.
- Über diese strategischen Ziele hinaus unterstützt die Kommune das CCU sowohl materiell als auch ideell.
- Wo notwendig passen wir den Bebauungsplan 63 „Ulzburg-Mitte“ so an, dass auch auf Außenflächen Gastronomie möglich wird und so die Aufenthaltsqualität des CCU verbessert wird.
- Events auf dem Marktplatz vor dem CCU stärken die innerörtliche Aufenthaltsqualität und beleben so auch das CCU. Wir generieren hier eine „win-win“-Situation mit dem CCU, indem wir für die Events beispielsweise Parkraum und Sanitäranlagen gemeinsam nutzen.
- Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt den 3. Ort – eine Weiterentwicklung unserer öffentlichen Bücherei – im Erdgeschoss des CCU einzurichten. Damit wären wir nach unserer Definition der Magnet – auch Ankermieter genannt – im CCU und könnten in der Folge mit weiteren Maßnahmen wie beispielsweise dem Einsatz der Ulzburg-Card zur Belebung des CCU beitragen. Leider ist es so, dass sich der Vermieter CCU mit der Realisierung des Projektes sehr schwertut und wir aus diesem Grunde nicht sicherstellen können, dass das Projekt tatsächlich realisiert wird.
- Die BFB meint: Wir tun wirklich alles in unserer Macht Stehende, das CCU zu stärken aber die Verantwortlichen auf der Gegenseite scheinen teilweise andere Vorstellungen über die Weiterentwicklung des CCU zu haben.
- In diesem Widerstreit hat sich die BFB wie folgt positioniert und ist auch heute noch der Auffassung, dass diese Positionen richtig sind:
Wohnen und Bauen
Ihre Anregungen
Antwort der BFB
- Man hört und sieht es aller Orten: überall in Henstedt-Ulzburg wird gebaut. Gleichwohl ist festzustellen, dass mehr Wohnraum in Henstedt-Ulzburg benötigt wird. Insbesondere fehlen in der Gemeinde mehrere hundert Wohnungen mit bezahlbarem Wohnraum. Ebenso fehlen viele kleine Wohneinheiten für junge Menschen, Senioren:innen sowie Menschen mit Inklusionsbedarf.
- Die BFB meint, dass Wohnraum durch die Entwicklung von Flächen im Innenbereich der Gemeinde oder durch Nachverdichtung in Bestandsgebieten (bei gleichzeitigem Grünerhalt) erfolgen soll. Dabei hat die Schaffung von gefördertem Wohnraum eine besondere Priorität einzunehmen.
- Wahr ist aber auch: Soziale Wohnraumförderung ist Aufgabe von Bund und Land. Die Kommunen können die sehr großen finanziellen Fördermittel aus eigener Kraft nicht aufbringen. Im Jahr 2026 stellt das Land, wie schon 2025, einen Fördertopf von 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung in ganz Schleswig-Holstein bereit. Viel zu wenig! Kein einziges beantragtes Wohnungsbauprojekt in Henstedt-Ulzburg hat nach unserer Kenntnis eine Förderzusage für 2026 erhalten. So werden wir nicht vorankommen.
Antwort der BFB
- Und nochmal der Hinweis auf unser Wahlprogramm 2023: Man hört und sieht es aller Orten: überall in Henstedt-Ulzburg wird gebaut. Gleichwohl ist festzustellen, dass mehr Wohnraum in Henstedt-Ulzburg benötigt wird. Insbesondere fehlen in der Gemeinde mehrere hundert Wohnungen mit bezahlbarem Wohnraum. Ebenso fehlen viele kleine Wohneinheiten für junge Menschen, Senioren:innen sowie Menschen mit Inklusionsbedarf.
- Die Zurverfügungstellung von geeignetem Wohnraum ist ein sehr wichtiger Baustein einer geplanten und gewollten Gemeindeentwicklung. Die BFB thematisiert dies seit mehr als 10 Jahren und wir sind mit dem Ergebnis bislang noch immer nicht zufrieden. Die Verfügbarkeit von dem „richtigen Wohnraum“ bedeutet nämlich auch:
- Ein Gegensteuern gegen die demographische Entwicklung hin zu einer immer älteren Bevölkerung – durch verfügbaren Wohnraum für Singles, die nicht den Ort aus Mangel an geeigneten Wohnungen verlassen müssen,
- Eine Verbesserung der Einkommensstruktur der Gemeinde im Hinblick auf unseren Anteil an der Einkommenssteuer beim kommunalen Finanzausgleich durch verfügbaren Wohnraum für Familien.
- Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Miet- und Eigentumswohnungen um eine gute Durchmischung der Bevölkerungsstruktur zu erhalten.
- Altengerechte Wohnungen, damit unsere Senioren ihren Platz in unserem Ort lebenswert behalten können und gleichzeitig nicht genutzter Wohnraum wieder zur Verfügung steht.
- Unsere aktuelle Bundesregierung hat mit dem Bau-Turbo genannten „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ ein Instrumentarium geschaffen, welches hoffentlich in 2026 seine Wirkung entfalten wird.
- Die BFB meint: Der Bau-Turbo ist ein gutes Instrument, dort wo schnell und ohne Probleme Wohnraum geschaffen werden kann, die Planungs- und Realisierungszeiträume deutlich zu verkürzen. Wir werden aber darauf achten, dass die grundsätzliche Ortsplanung nicht beeinträchtigt wird.
Verkehr
Ihre Anregungen
Antwort der BFB
- Seit Gründung der BFB-Wählergemeinschaft 2012 ist dieser Umstand ein zentrales Handlungsfeld von uns. Um unserem Verkehrsproblem zu Leibe zu rücken, haben wir zunächst zwei Gutachten, eines 2014 und ein zweites 2021 auf den Weg gebracht, um Ursachen und Möglichkeiten zu erörtern. Für uns sind die Analysen und Handlungsempfehlungen dieser Gutachten noch immer die Basis unseres Handelns.
- Die wichtigste Erkenntnis aus den Gutachten lautet: Der innerörtliche Verkehr von Henstedt-Ulzburg ist selbstgemacht. 2/3 aller Quell- und Zielverkehre liegen im Ort. Daraus schließt die BFB:
- Ohne Veränderung am Modal-Split – also dem Anteil der unterschiedlichen Verkehrsarten am Verkehrsaufkommen – werden wir dieses Problem nicht nachhaltig lösen können. Signifikant kann der Modal-Split in den Themenbereichen OPNV und Radverkehr verändert werden. Näheres von der BFB siehe dort.
- Ein weiterer zentraler Fokus der BFB liegt darin, den Verkehrsfluss in Nord-Süd-Richtung möglichst flüssig zu gestalten, um innerörtliche Staus zu vermeiden. Hierzu haben wir schon im Kommunalwahlkampf 2018 den Slogan geprägt: „Wir kreiseln den Stau weg“. Wir halten unsere damaligen Lösungsansetze noch immer für richtig.
- Kreisverkehre an allen Ortseingängen von Henstedt-Ulzburg mit den zwei zentralen Zielen:
- Reduzierung der Geschwindigkeit beim Einfahren in den Ort
- Kein Rückstau an Lichtsignalanlagen, sondern flüssiger aber langsamer Verkehr. Weniger Lärm, weniger Emissionen und weniger Stau aber mehr Verkehrssicherheit!
- Am nördlichen Ortseingang werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass am Knotenpunt Gutenbergstraße im Zuge der Gewerbeansiedlung auf dem DELLO-Gelände ein Kreisverkehr installiert wird.
- Am östlichen Ortseingang an der Götzeberger Straße ist es uns nach langem Kampf gelungen, dass nunmehr im Zuge der dort stattfindenden Wohnbebauung ein Kreisverkehr hergestellt wird.
- Am südlichen Ortseingang werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass wir am Knotenpunkt Schleswig-Holstein-Straße einen Kreisverkehr analog dem Ochsenzoller Kreisel mit Tunnel in Ost-West-Richtung bekommen.
- Ein ganz aktuelles Verkehrsprojekt wird gemeinsam von den Fraktionen der CDU, FDP und SPD sowie der BFB verfolgt:
- Ausbau der Schleswig-Holstein-Straße auf Grundlage der Machbarkeitsstudie des Wirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2021, dabei ebenso Ausbau der Kreuzung Schleswig-Holstein-Straße / Hamburger Straße, um die Verkehrsflüsse an diesem zentralen Knotenpunkt nachhaltig zu verbessern
- Schaffung einer weiteren Anschlussstelle an die Bundesautobahn A7 im Bereich Gut Kaden zur Entlastung des innerörtlichen und überregionalen Verkehrs
- Entlastung der Autobahnanschlussstelle Quickborn und ihrer Zubringerstraßen, insbesondere durch eine bessere Verkehrslenkung und -verteilung sowie die Reduzierung von Engpassstellen
- Weiterführung des Kiefernweg in Richtung Kothla-Järve-Straße zur verbesserten Anbindung der BAB AS Quickborn
- Kreisverkehre an allen Ortseingängen von Henstedt-Ulzburg mit den zwei zentralen Zielen:
- Die wichtigste Erkenntnis aus den Gutachten lautet: Der innerörtliche Verkehr von Henstedt-Ulzburg ist selbstgemacht. 2/3 aller Quell- und Zielverkehre liegen im Ort. Daraus schließt die BFB:
Antwort der BFB
- Eine verständliche Forderung der Bevölkerung – irgendwo ist es immer schmutzig. Die Umsetzung ist aber für eine Kommune wie der unsrigen gar nicht so leicht.
- Vor dem Hintergrund erheblicher Haushaltsprobleme können wir das Personal unseres Bauhofes – wenn wir denn überhaupt welches bekommen – nicht in dem Maße aufstocken, wie es notwendig wäre, die Forderung nach besserer Reinigung der Straßen und Wege zu erreichen.
- Gleicher Hinweis auf unsere Finanzen gilt auch für die Beauftragung von Drittunternehmen zu diesem Zweck.
- Vielfach haben wir die Reinigung von Wegen und teilweise auch kleineren Straßen durch unsere Ortssatzung auch auf die Anwohnerinnen und Anwohner verlagert. Wollen wir diese Verpflichtung wirklich mit zusätzlichen Sanktionen durchsetzen?
- Die BFB meint:
- Vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen tunt unser Bauhof meist das im mögliche.
- Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen sich an dem Problem zu beteiligen – und sei es nur dadurch, keinen unnötigen Schmutz zu produzieren.
Antwort der BFB
- Im November 2024 hat der Umweltausschussunserer Gemeinde beschlossen, ein gemeindeweites Konzept „Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement“ nach jahrelanger Vorarbeit zu diesem Thema zu implementieren. Im Februar 2026 wurden die ersten Maßnahmen aus diesem Konzept mit den Stimmen der BFB beschlossen. Die flächendeckende Umsetzung der Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement wird aber Jahre – wenn nicht Jahrzehnte dauern. Henstedt-Ulzburg ist Gott sei Dank eine sehr grüne Gemeinde und hat somit auch sehr viele Flächen, die ggf. umzustellen sind.
- Zur Frage ob und welche (Obst)bäume wir an Straßen und Wegen pflanzen wollen haben wir neben der erwähnten Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement im September 2025 ein Straßenbaumkonzept Baumpflanzungen durch unsere Gemeindeverwaltung initiiert. Die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgte im Februar 2026. Die Erstellung dieses Konzeptes wird sicherlich das gesamte Jahr 2026 andauern und auch dann wissen wir zwar, welche Bäume wir wo pflanzen wollen – geschehen ist dies aber damit natürlich noch nicht. Um keine zu großen Erwartungen zu wecken ist die Aussage der BFB diese:
- Wir halten es für richtig, dieses Konzept aufzulegen.
- Wir halten es für richtig, die Erkenntnisse aus dem Konzept auch umzusetzen.
- Die Umsetzung wird aber ja nach Haushaltslage und ggf. auch Dringlichkeit einen längeren Zeitraum andauern können.
- Ob wir wie gefordert Obstbäume an Straßen oder nur an Wegen oder auch nur auf Wiesen pflanzen, soll das Konzept ermitteln. Hierzu können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen treffen.
Antwort der BFB
- An dieser Stelle sind die Versäumnisse der Vergangenheit klar ersichtlich. Und auch in der jüngeren Vergangenheit hätte es Möglichkeiten gegeben, die Verkehrssituation zu verbessern – leider wurden diese versäumt.
- Aktuell sehen wir leider keine Möglichkeiten, die Situation zu verbessern. Dies wäre nur möglich, wenn wir das Anwohnerparken auf der Straße verbieten würden. Dies würde dann Verdrängung des Parkens in umliegende Straßen bedeuten und somit das Problem nur verschieben. Aus unserer Sicht keine Lösung.
Antwort der BFB
- Die BFB wird sich weiter dafür einsetzen, dass wir im Zuge der planvollen Ortsentwicklung so sinnvoll die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen und 30er Zonen weiter vorantreiben.
- In bestehenden Quartieren ist die Umwidmung von Verkehrsräumen aus regulatorischen Gründen schwierig. Zuständig hierfür ist unsere Verkehrsbehörde – nicht die Politik. Und diese Verkehrsbehörde muss sich an ein feststehendes Regelwerk halten. Aus diesem Grunde ist es häufig nicht möglich, dem verständlichen Wunsch von Anwohnerinnen und Anwohnern nachzukommen, da ja auch immer der gesamte Verkehrsbereich der Kommune – und darüber hinaus – im Auge behalten werden muss.
Antwort der BFB
- Für die Überwachung des fließenden Verkehrs (also nicht das Parken) ist der Kreis zuständig. Somit entfallen feststehenden Blitzer nicht in unsere Zuständigkeit. Weder Investitionen noch Erträge würden unseren Haushalt berühren.
- Aus unserer Sicht würden feststehende Blitzer, da ja der meiste innerörtliche Verkehr von uns selber produziert wird (s. zu viel Verkehr im Ort) sich schnell in der Bevölkerung rumsprechen und in der Folge das gewünschte Ziel nicht mehr erreichen.
Antwort der BFB
- Für die Überwachung des fließenden Verkehrs (also nicht das Parken) ist der Kreis zuständig. Somit entfallen feststehenden Blitzer nicht in unsere Zuständigkeit. Wir haben als Verwaltung allenfalls die Möglichkeit, die Polizei zu bitten an neuralgischen Punkten häufiger zu kontrollieren.
- Die BFB meint: Abkürzungen sind nur dann interessant, wenn diese schneller sind als der von der Verkehrsplanung gewünschte Weg. Somit sehen wir als ersten Lösungsansatz, die gewünschten Verkehrswege so herzustellen, dass diese auch von den Verkehrsteilnehmern so wie gewünscht akzeptiert werden.
Antwort der BFB
- Im Zuge der sich immer mehr beschleunigenden Wende hin zu E-Mobilität kommt der Ladesäuleninfrastruktur eine immer strategischere Bedeutung zu. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat sich schon sehr frühzeitig mit der Thematik beschäftigt. Folgende Standpunkte wurden festgelegt:
- Im IGEK hu2030+ im September 2022:
- Im Integrierten Klimaschutzkonzept, ebenfalls aus September 2022 gehen wir schon sehr detaillierter auf die Problematik ein und unterscheiden zwischen
- Privater und halböffentlicher Ladestruktur sowie zwischen
- Öffentlicher Ladestruktur
- Schlussendlich wurden folgende Arbeitsaufträge an Verwaltung und Politik verabschiedet:
- Im Juli 2025 erfolgte auf Basis der aktuellen Entwicklungen eine Evaluierung der oben genannten Ziele und Maßnahmen. Kernaussagen der Evaluierung sind:
- Die Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur ist kein Teil der kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge, hier ist vor allem die private Wirtschaft gefragt. Eine Kommune kann aber als Impulsgeberin und Unterstützerin auftreten, indem sie Rahmenbedingungen für den Aufbau einer E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum setzt oder öffentliche Flächen zur Verfügung stellt, und so private Betreiber motiviert, öffentliche Ladesäulenzu installieren. Grundsätzlich nehmen Kommunen eine steuernde Funktion ein.
- Weiteres Vorgehen
Da durch die Verpflichtung nach dem GEIG und den geplanten Ladeinfrastrukturausbau im halb-öffentlichen Raum durch Gewerbetreibende der Ausbau der (halb-)öffentlichen Ladeinfrastruktur ohnehin voranschreiten wird, nimmt die Verwaltung Abstand von der ursprünglich geplanten Erstellung eines Konzepts zum Ladeinfrastrukturausbau und darauf aufbauender Vergabe öffentlicher Flächen für die Errichtung von Ladesäulen. Der Fortschritt des (halb-)öffentlichen und privaten Ausbaus sowie die politischen Entwicklungen zum Thema werden weiter beobachtet. Für 2026 ist die Erstellung einer Richtlinie für den Ladeinfrastrukturausbau geplant, um bei Bedarf die Vergabe öffentlicher Flächen zu ermöglichen.
- Im Juni 2025 veröffentlichte der Think-Tank BearingPoint eine umfangreiche Studie über die zukünftige Entwicklung der Tankstellen. Die Studie ist sehr umfangreicht und kann unter Die Zukunft der Tankstelle Von der Evolution zur Revolution – Eine Branche im Wandel | BearingPoint Deutschland eingesehen werden.
- Die Kernaussage der Studie lautet:
- Evolution bis 2035: Die Tankstelle wird zum Mobilitäts-Hub
- Revolution ab 2040: Die Energiestelle ersetzt die Tankstelle
- Die BFB meint: Vor dem Hintergrund des oben genannten treffen wir folgende Aussagen:
- Wir sollten keine kommunalen Flächen für Ladesäulen vorsehen,
- Wir gehen davon aus, dass sich die Tankstellen zu Mobilitäts-Hub entwickeln, schon um ihr Geschäftsmodell zu erhalten. Weitere technische Verbesserungen werden dazu führen, dass der Ladevorgang immer kürzer wird.
- In Wohnquartieren setzen wir uns dafür ein, halböffentliche Landesäulen vorzuhalten.
- Die Kernaussage der Studie lautet:
Relevante Einzelthemen
Ihre Anregungen
Antwort der BFB
- Steingärten sind nach Landesbauordnung Schleswig-Holstein verboten – selbstverständlich auch in Henstedt-Ulzburg
- Nun wir gleich wieder die Frage auftauchen, was machen wir mit bestehenden Steingärten? Hier ist die Bauaufsichtsbehörde des Kreises zuständig – nicht die Gemeinde. Und die sagt „wir haben kein Personal“. Und nun?
- Die BFB meint: Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Gestalten Sie Ihre Gärten um, bevor wir es tun müssen!
Antwort der BFB
- Nicht notwendig, alle unsere öffentlichen Gebäude verfügen zwischenzeitlich über behindertengerechte Toiletten
- Öffentliche Veranstaltung werden immer mehr auf Gelände mit geeigneter Infrastruktur gelegt
- „Nette Toilette“ hilft ebenfalls (Hinweis: Nette Toilette – weiter so!)
Antwort der BFB
- Eine verständliche Aussage der Bevölkerung – irgendwo ist es immer schmutzig. Die Umsetzung ist aber für eine Kommune wie der unsrigen gar nicht so leicht.
- Vor dem Hintergrund erheblicher Haushaltsprobleme können wir das Personal unseres Bauhofes – wenn wir denn überhaupt welches bekommen – nicht in dem Maße aufstocken, wie es notwendig wäre, die Forderung nach besserer Reinigung der Straßen und Wege zu erreichen.
- Gleicher Hinweis auf unsere Finanzen gilt auch für die Beauftragung von Drittunternehmen zu diesem Zweck.
- Vielfach haben wir die Reinigung von Wegen und teilweise auch kleineren Straßen durch unsere Ortssatzung auch auf die Anwohnerinnen und Anwohner verlagert. Wollen wir diese Verpflichtung wirklich mit zusätzlichen Sanktionen durchsetzen?
- Die BFB meint:
- Vor dem Hintergrund der finanziellen Rahmenbedingungen tunt unser Bauhof meist das im mögliche.
- Wir appellieren an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen sich an dem Problem zu beteiligen – und sei es nur dadurch, keinen unnötigen Schmutz zu produzieren.
Antwort der BFB
- Eine sehr gute Idee. Wir werden im Jahr 2026 ermitteln, welche Voraussetzungen hierfür getroffen werden müssen und mit welchem Kooperationspartner wir das Projekt umsetzen können.
Antwort der BFB
- Das Familienzentrum in der Schulstraße wird als soziale Einrichtung vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben. Wir schätzen die Arbeit des Familienzentrums sehr.
- Die BFB wird auf das Familienzentrum zugehen und klären, welche Unterstützung die Gemeinde noch möglich ist.
Antwort der BFB
- Am 2. Februar 2026 hat der gemeindliche Umweltausschuss einem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN mit den Stimmen der zugestimmt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Standort für mindestens eine öffentlich zugängliche Trinkwasserstelle (Trinkbrunnen) an einem zentralen und stark frequentierten Ort im Gemeindegebiet (z. B. im Bereich Rathausplatz, Beckersbergsee, Bahnhof oder Bürgerpark) zu suchen.
- Die BFB meint:
- Wir sind unsicher, ob dieser Vorschlag zum richtigen Zeitpunkt kommt. Im Zuge der sich rapide ändernden geopolitischen Lage Deutschlands laufen aktuell auf fast allen Ebenen Gespräche, Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz und vieles mehr neu aufzustellen. In diesem Zuge wird die zur Verfügungstellung von Trinkwasser im Notfall sicherlich eine Rolle spielen und auch geregelt werden.
- Der Beschluss mindestens eine öffentliche Wasserstelle in unserem Ort zu implementieren erfordert möglicher Weise doppelte Arbeit und ob unter den beantragten Gegebenheiten dann wirklich eine Wasserstelle ausreichend ist, bezweifeln wir auch.
Antwort der BFB
- Auf jeden Fall!
- Die BFB arbeitet daran, ihr Wahlziel, den kostenfreien Eintritt aller Kinder und Jugendlichen umzusetzen.
Antwort der BFB
- Die BFB wird sich dafür einsetzen, den Eingangsbereich des Bades barrierefrei umzubauen.
Antwort der BFB
- Unser neuester Spielplatz „Dammstücken“ wurde als Inklusionsspielplatz eingerichtet. Er ist hervorragend gelungen und wird auch sehr gut angenommen. Insoweit kann er ggf. als Baupause für weitere inklusiver Spielplätze dienen.
- Auf der anderen Seite hat die Kommune aktuell ein Investitionsvolumen von mehr als 100 Millionen Euro vor der Brust. Und dieses muss aus heutiger Sicht voll fremdfinanziert werden. Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, erst einmal an die Abarbeitung unserer schon beschlossenen Investitionen zu gehen und mit dem Inklusionsspielplatz Dammstücken langfristige Erfahrungen in Bezug auf Unterhaltung und Reparaturen zu erhalten. Erst dann können wir über neuen Inklusionsspielplätze nachdenken.
Antwort der BFB
- Unser Selbstbild sagt: Nieman nimmt Behinderte und Senioren erster als die BFB. Viele Projekte sind schon von uns angestoßen, umgesetzt oder werden gemeinsam entwickelt. Hier hätten wir von den Initiatoren dieses Wunsches gerne weiteren Input.
Antwort der BFB
- Möglich, aber: Sportvereine sind sehr wichtige gesellschaftliche Player, die wir nicht unnötig regulieren wollen.
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Sportförderrichtlinie entsprechende Regularien vorsieht.
Antwort der BFB
- Ja, der Sozialausschuss hat diese im Grundsatz schon beschlossen
- Aktuell hat sich der Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung 2025 dazu bekannt, die Konfiguration der Soundanlage nochmals zu erweitern.
- Die BFB meint: Der Eigenanteil der Seniorenbeirates von 1.000 € bei der Anschaffung der Soundanlage sollte ebenfalls von er Kommune übernommen werden, damit das Geld noch für spezielle seniorentypische Ausgaben zur Verfügung steht.












