Kleine Anfrage – Große Wirkung!
In der Sitzung des Sportausschusses vom 4. Februar 2025 erkundigte sich das BFB- Ausschussmitglied Axel Holtz nach den Nutzungsmodalitäten für die örtlichen Sportvereine zur Nutzung der Sporthallen in den Ferienzeiten.
Die Verwaltung erklärte mündlich, dass alle Hallen grundsätzlich auch in den Ferien zur sportlichen Nutzung zur Verfügung stünden, allerdings dann nicht, wenn beispielsweise Grundreinigungsarbeiten in einer Halle durchzuführen wären.
Die Protokollierung zu diesem Punkt las sich dann – jedenfalls für die BFB – völlig anders: die Verwaltung „stellt klar, dass die Schließzeiten in der Benutzungsverordnung geregelt sind…“ und in dieser steht in Paragraph 16 Abs. 4, dass die Hallen „in allen Schulferien… geschlossen sind“.
Die BFB suchte daher den überfraktionellen Konsens mit den anderen Parteien. Dieses Bemühen endete in einer gemeinsamen Antragstellung aller Fraktionen. Dieser Antrag wird in der kommenden Ausschuss-Sitzung aller Voraussicht nach auch so beschlossen werden.
Damit besteht für die örtlichen Sportvereine Gewissheit, dass grundsätzlich alle Sporthallen von den Vereinen auch zu den Ferienzeiten genutzt werden können.
Denn „Sport braucht keine Ferienzeiten!“