Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher,
sehr geehrter Herr Schwien,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Henstedt-Ulzburgerinnen und Henstedt-Ulzburger!
Wenn man sich die langwierige Entstehungsgeschichte unseres Klimaschutzkonzeptes vor Augen führt, stößt man in Allris im Jahre 2014 auf erste Anträge der SPD zur Erstellung desselben. Weitere Anträge folgten in den Jahren 2015 und 2016, ab 2017 dann teilweise auch als Bestandteil des Integrierten Gemeinde Entwicklungskonzeptes (IGEK).
Die BFB sah diese Aktivitäten immer kritisch. Wir waren – und sind es in vielen Punkten auch heute noch – der Auffassung, dass statt eines großen Konzeptpapieres lieber konkrete, für unseren Ort greifbare Aktivitäten entwickelt werden sollten.
Wie auch immer, unser damaliger Bürgermeister Stefan Bauer beantragte selbständig die Förderung, die Gremien entschieden und zum 1. August 2021 stellten wir unseren ersten Klimaschutzmanager ein.
Heute, etwas mehr als 15 Monate später werden wir unser Integriertes Klimaschutzkonzept beschließen.
Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Wir sind nach der schon angedeuteten anfänglichen Skepsis mit dem Ergebnis sehr zufrieden und Beglückwünschen Herrn Schwien zu dem Ergebnis. Auch bedanken wir uns bei ZEBAU und AVERDUNG für die erfolgreiche Beratung.
Auf 179 Seiten hat Herr Schwien den Ist-Zustand, Chancen und Risiken sowie mögliche Handlungsoptionen aufgeführt.
In dem Vorwort zum Klimaschutzkonzept schreiben wir:
Ein integriertes Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankern und sicherstellen, dass Klimaschutz als Querschnittsthema bei allen Entscheidungen und Beschlüsse berücksichtigt wird. Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, wo die Kommune aktuell steht, welche Stärken und Schwächen sie hat, wo ihre Potentiale liegen, welche Ziele zur Treibhausgasminderung sie aufgrund der Potentiale erreichen kann und stellt anschließend/gleichzeitig einen Fahrplan in Form eines Maßnahmenkatalogs für die Aktivitäten in den nächsten Jahrzehnten auf. Die Inhalte des Klimaschutzkonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Zudem ist auf dem Weg zur Klimaneutralität der Schutz weiterer Ressourcen, wie z.B. Wasser, Boden, Luft, Knicks und Wald, zu berücksichtigen.
Schauen wir uns also die bisherigen Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes einmal etwas näher an und betrachten gleichzeitig was die BFB schon im Jahre 2019 in ihren „Klimapolitischen Leitlinien“ dazu veröffentlicht hat.
Kapitel 2.1 Energieverbrauch – Strom
Die derzeitigen Erkenntnisse sagen aus, dass gemeindliche Liegenschaften sinkende Stromverbräuche haben, Industrie und Handel stabile und der private Sektor weiter steigende Verbräuche. Grundsätzlich geht auch die BFB davon aus, dass wir insgesamt weiter deutliche steigende Stromverbräuche haben. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass wir verstärkt fossile Energieträger durch Strom austauschen. Den Strom sollten wir überwiegend aus Sonne und Wind gewinnen.
Kapitel 2.2 Treibhausgasbilanz
Aus unserer Sicht ist die Reduzierung von Treibhausgas per se kein Ziel, welches sich durch konkrete Maßnahmen erreichen lässt. Die notwendige Reduzierung von THG ist vielmehr das automatische Resultat der aufgeführten Einzelkapitel. Als Kennzahl ist sie für unsere Kommune aber von Relevanz.
Kapitel 3 Verwaltung als Vorbild
Eines der großen BFB-Bedenken im Rahmen der Beschlussfassung zum Klimaschutzkonzept war, dass wir der Auffassung sind, die gemeindlichen Liegenschaften sind schon weitestgehend in sehr gutem energetischem Zustand. Diese Auffassung wird unserer Meinung nach durch das vorliegende Papier bestätigt.
Kapitel 3.1.1 Gebäude und Liegenschaftsmanagement
Klimafreundlicher öffentlicher Neubau
Aus unserer Sicht bestätigt dieses Kapitel unsere und die Auffassung eines Großteils der Fraktionen, in die Jahre gekommene Gebäude nicht auf Teufel komm raus energetisch zu sanieren, sondern nach klimapolitischen und energiepolitischen Vorgaben neu zu bauen. Als Beispiele seien hier das Alstergymnasium und das Haus des Sports genannt.
Kapitel 3.1.2 Klimafreundliche Strom- und Wärmerversorgung
Das Konzept schlägt vor, ein in kommunaler Hand befindliches Wärmenetz aufzubauen. Im ersten Ausbauschritt sollen die zentral liegenden Kommunalen Liegenschaften rund im Bürgerhaus und Alstergymnasium angeschlossen werden.
Ein hohes Potenzial sieht das Konzept auch noch in dem Ausbau der Photovoltaik.
Kapitel 3.2.1 Klimafreundliche Leitlinien
In diesem Kapitel beschäftigt sich das Klimaschutzkonzept mit grundsätzlichen Fragen des Klimaschutzes im Allgemeinen und was die Kommune schon erreicht bzw. auf den Weg gebracht hat. Final werden folgende Handlungsfelder definiert sowie deren Instrumente beschrieben.
Fokus Stadt der kurzen Wege: Verdichtung und Nutzungsmischung fördern, insbesondere an und gemeinsam mit den Nahversorgungszentren und den Standorten sozialer und kultureller Infrastruktur
Diesen Punkt hat die BFB in ihren Klimapolitischen Leitlinien unter dem Stichwort „Hybrid Houses“ schon 2019 aufgegriffen – wir stimmen diesem Punkt ausdrücklich zu.
Fokus Bestandsquartiere: Nachverdichtung bei gleichzeitiger Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen
Auch hier stimmen wir zu.
Fokus Freiflächen: Größtmögliche Freihaltung und Qualifizierung von bestehenden Retentionsräumen und Vermeidung von überdimensionierter Versiegelung durch Erschließungs- und Nebenflächen
Dieser Punkt ist ein Placebo für alle Klimaaktivisten. Die Umsetzung ist selbstverständlich – aber Gewerbegebiet ohne Versiegelung wird es nicht geben.
Fokus Magistralen: Gemeindeentwicklung an Hamburger Straße und weiteren Erschließungsachsen fördern
Wir sagen: Vollkommen richtig, aber das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Höhe der Gebäude.
Fokus Mobilität: Verkehre verringern und ökologisch nachhaltig abwickeln sowie Quartiersmobilität nachhaltig gestalten
Auch diesen Punkt hat die BFB in ihren Klimapolitischen Leitlinien unter dem Stichwort „Autoreduzierte Quartiere“ schon 2019 aufgegriffen und wir waren die ersten den Mobility-Hubs in die Diskussion eingeführt haben – wir stimmen diesem Punkt ausdrücklich zu.
Es bleibt heute aber positiv festzuhalten, dass Henstedt-Ulzburg in Fragen der Mobilität schon sehr weit fortgeschritten ist. On-Demand-Verehr und innerörtliches Fahrradkonzept stehen hierfür beispielgebend.
Fokus Grünflächen: Größtmöglicher Erhalt und Qualifizierung von Grünflächen, Parks und des Baumbestandes
Etwas Selbstverständliches!
Fokus Stadtklima: Konsequenter Schutz und Freihaltung von Frisch- und Kaltluft-entstehungsgebieten und entsprechender Kaltluftleitungsbahnen
Auch hierauf ist die BFB schon 2019 in ihren Klimapolitischen Leitlinien intensiv eingegangen.
Fokus Gebäude: Nachhaltiges Bauen und Gründächer sowie Fassadenbegrünung fördern
Zitat aus den Klimapolitischen Leitlinien der BFB:
Bei Neubauten sowohl auf klima- und recourcenschonende Materialien wie beispielswiese Holz achten und gleichfalls auf dem Stand der Technik angepasste energetische Standards, jedoch unter Beachtung der Baukosten, achten. Als Schlagworte dienen hier:
i. Smart Material Houses
ii. Smart Price Houses
Fokus Energie: Erhöhung des Anteils an Erneuerbaren Energien bei der Energieversorgung von Bestandsbauten und bei Neubauvorhaben
Zitat aus den Klimapolitischen Leitlinien der BFB:
Prüfung, ob wir unter dem Dach eines Kommunalbetriebes einen Energieverbund Henstedt-Ulzburg gründen sollten. Dieser Energieverbund soll dann Wärme und Strom aus regenerativen Energien den Henstedt-Ulzburgern zur Verfügung stellen. Als Energiequellen stellen wir uns vor:
a. Biogas
b. Hackschnitzel
c. Geothermie
d. Prozessabgaswärme
e. Solarthermie
f. Photovoltaik
Fokus Wärmeversorgung: Quartiersbezogene, ökologische Wärmeversorgung fördern und initiieren
Unser Hinweis hier: Auf Antrag der BFB wurde das soeben abgeschlossene Quartierskonzept „Am Friedhof“ durchgeführt.
Fokus Gewerbe/Industrie: Betriebe in Clustern (thematisch und räumlich) bündeln sowie Dachflächen für Erneuerbare Energien verwenden
Zitat aus den Klimapolitischen Leitlinien der BFB:
In unseren Industriegebieten – insbesondere dem Industriegebiet Nord – bei zukünftigen Gewerbeansiedlungen darauf achten, ob nicht die Prozessabwärme der Betriebe weiterverwendet werden kann. Ggf. sollten wir bei der Firmenansiedlung dies bereits zum Vergabekriterium machen. Zukünftig werden sich die zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen weiter verknappen. Insbesondere vor diesem Hintergrund sollten sich für uns gute Verhandlungsoptionen bei der Gewerbeansiedlung ergeben. Als koordinierende Stelle für die Weiterverwendung von Prozessabwärme sehen wir den Energieverbund Henstedt-Ulzburg.
Wir werden auch unsere Überlegungen zur Nutzung von Prozessabwärme in den Sommermonaten – in denen die Abwärme nicht sinnvoll für die Gebäudeheizung verwendet werden kann – konkretisieren. Beispielsweise könnte Henstedt-Ulzburg das vielfach geforderte Lehrschwimmbecken damit kostengünstig beheizen.
Zu den Aussagen der klimafreundlichen Leitlinien im Klimaschutzkonzept stellt die BFB abschließend fest: Alles richtig und wurde und wird von uns aktiv unterstützt. Fast könnten wir den Eindruck gewinnen, unsere Klimapolitischen Leitlinien standen Pate bei der Formulierung dieses Kapitels.
Kapitel 3.2.2 Klimaschutzstandard Henstedt-Ulzburg
In diesem Kapitel beschäftigt sich das Konzept mit dem hochbaulichen Fragen von Klimaschutz für die Gemeinde. Folgende Aussagen werden getroffen:
Um die zukünftigen Gebäude in Henstedt-Ulzburg nachhaltiger als bisher zu gestalten, sieht das Klimaschutzkonzept die kurzfristige Umsetzung einzelner Maßnahmen als „Klimaschutzstandard Henstedt-Ulzburg“ vor. Diese folgend aufgeführten Maßnahmen sollen dem Klimaschutz dienen, ohne Investorinnen und Investoren finanziell zu überfordern:
Als Mindeststandard für private Wohnungsneubauten in Henstedt-Ulzburg ist der Standard Effizienzhaus 55, als Zielstandard das Effizienzhaus 40 vorgesehen, so dass die zukünftigen Vorgaben auf Bundesebene vorzeitig
Rede des BFB-Fraktionsvorsitzenden Jens Iversen im Rahmen der
Beschlussfassung des „Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde“ in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 13. Dezember 2022
– Es gilt das gesprochene Wort –
berücksichtigt werden Mit der Novellierung des GEG 2022 soll nach Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom 23. März 2022 im Neubau ab dem 1. Januar 2023 der Effizienzstandard 55 verbindlich festlegt werden. Darüber hinaus sollen voraussichtlich Neubauten ab dem 1.1.2025 bundesweit den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen. Bestandsgebäude sollen dann ab dem 1.1.2024 bei wesentlichen Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen mindestens den Standard Effizienzhaus 70 erfüllen.
Aussage der BFB: Bundesregelung und somit von uns umzusetzen.
Ergänzt wird der Effizienzstandard soweit technisch möglich durch die Nutzung von nachhaltigen Dämmstoffen.
Aussage der BFB: Stimmt, umsetzen.
Der Energieeinsatz zur Gebäudeerstellung ist über den Lebenszyklus betrachtet ähnlich hoch wie die zum Betrieb des Gebäudes benötigte Energie. Deshalb sollte ein Ziel sein, diesen Energie- und Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Geeignete Maßnahmen sind Gebäudekonstruktionen aus dem nachwachsenden Baustoff Holz, die Verwendung von Recyclingprodukten sowie die Vorbereitung für eine zukünftige Wiedernutzung nach dem Prinzip “Cradle-to-Cradle“.
Aussage der BFB: Stimmt, umsetzen.
Neben den Anforderungen des EWKG mit einem Anteil von 15 % Erneuerbaren Energien beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage sollte bei Neubauten ein Mindestanteil von 30 % Erneuerbaren Energien am jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarf kurzfristig umzusetzen. Dabei ist die Wärme- und Kälteversorgung so zu planen, dass diese „renewable ready“ ist und bereits jetzt die Voraussetzungen zur mittelfristigen Nutzung höherer Anteile Erneuerbarer Energien ermöglicht. Entsprechend ist der Mindestanteil Erneuerbarer Energien sukzessive zu erhöhen. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung vom 23. März 2022 hat darüber hinaus beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Die regenerative Wärmeversorgung sollte entweder durch Quartierslösungen oder durch dezentrale Konzepte umgesetzt werden.
Aussage der BFB: Bundesregelung und somit von uns umzusetzen.
Die Installation von Photovoltaik entweder zur Eigenstromnutzung oder zur Nutzung in einem „Mieterstrommodell“ sollte gefordert werden, solange sie wirtschaftlich realisierbar ist und soweit die Dachflächen nicht für andere Nutzungen belegt sind.
Aussage der BFB: Teil unserer Klimapolitischen Leitlinien, umsetzen.
Die Kombination mit einem Gründach steigert die Effizienz der Photovoltaik-Anlage. Zusätzlich tragen Dachbegrünungen zum Regenwassermanagement, zur Anpassung an Starkregenereignisse, zur Kühlung bzw. Wärmepufferung und zur Förderung der Biodiversität bei.
Aussage der BFB: Stimmt, umsetzen.
Stellplatzanlagen sollten einen Mindestanteil von 30 % an den Plätzen mit E-Ladeinfrastruktur vorweisen. Alle weiteren Stellplätze sollten zur Versorgung mit Elektro-Ladeinfrastruktur vorgerüstet sein.
Aussage der BFB: Stimmt, umsetzen.
Gebäudekonstruktion
Das Bauen mit Holz birgt einen erheblichen Vorteil gegenüber der Verwendung mineralischer Baustoffe: der Energieeinsatz und somit auch die THG-Emissionen werden bei der Errichtung von Gebäuden in Holzbauweise erheblich reduziert. Mittlerweile sind verschiedene Holz- und Holzmischbaukonstruktionen und -systeme vorhanden, die einen um etwa 60 bis 70 % geringeren Energieverbrauch in der Herstellung vorweisen können. Zusätzlich können sie durch die Speicherung von CO2 im Baustoff als „CO2-Speicher“ während der Nutzungsphase bis zu einer Endverwertung wirken.
Aussage der BFB: Stimmt, umsetzen.
Die nach diesem Kapitel im Klimaschutzkonzept genannten Maßnahmen werden wir im Hinblick auf unsere Klimapolitischen Leitlinien prüfen, dort wo sich neue Aspekte auftun neu bewerten und auf dieses Basis unsere konkreten Entscheidungen in Einzelfällen treffen.
Herzlichen Dank